Vermögensberichte

 

 

 

 

 

 

 

Kreditinstitute sind nach § 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) verpflichtet, bei Krediten ab einer gewissen Größenordnung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers zu prüfen.

Der Aufwand für die Erstellung eines solchen Berichtes kann bei einem größeren Vermögen hoch sein. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass die Darstellung am Informationsbedürfnis der Banken vorbei geht und Kredite abgelehnt werden.

Aus unserer langjährigen Tätigkeit wissen wir genau, was die Banken wissen möchten. Wir bieten Ihnen an eine vollständige Vermögensaufstellung und Liquiditätsplanung für Sie zu erstellen und begleiten Sie auf Wunsch gerne weiter, bis die Finanzierung Ihres Projektes steht.

Aber nicht nur für den Bereich der Kreditvergabe ist ein Vermögensbericht äußerst Interessant. Da der Vermögensbericht eine detaillierte Vermögensaufstellung und Übersicht liefert ist er auch im privaten Bereich ein wichtiges Hilfsmittel als Ausgangsbasis der richtigen Vermögensstrategie und zur Bestimmung der aktuellen Vermögensstruktur.

Einen Muster-Vermögensbericht finden sie hier.